Zunächst brauchen Sie, wenn Sie auf der Baustelle Platz schaffen müssen, eine Fällgenehmigung. Außerdem kommen Sie nicht umhin, nach Fertigstellung Ihres Eigenheims äquivalente Ersatzbäume zu pflanzen. Nur in sehr seltenen Fällen, also wenn das Baugrundstück zu klein ist, werden Ausgleichszahlungen akzeptiert. Nehmen Sie das Thema Ersatzpflanzung ernst! Es könnten erhebliche Bußbescheide auf Sie zukommen, falls Sie die Gehölzschutzsatzung nicht beachten und ohne Genehmigung auf dem Baugrundstück Gehölze entfernen. Die Bestimmungen darüber, ob ein Baum unter die Satzung fällt, kann je nach Wohnort abweichen. Bevor Sie sich um einen Ersatzbaum kümmern, sollten Sie sich über die in Ihrer Kommune geltenden Auflagen informieren. Auf diese Weise verhindern Sie unangenehme Überraschungen. Obstbäume benötigen in der Regel keine Fällgenehmigung und demzufolge auch keinen Ersatz. In manchen Regionen sind Straßenobstbäume und Walnussbäume geschützt.
Wann ersetzt ein Baum den anderen?
Ausschlaggebend für die Auswahl eines Ersatzbaums sind Kriterien wie Wuchsklasse, Baum- & Gehölzart und Stammumfang des gefällten Baums. Diese Faktoren möchten wir kurz erläutern.
Wuchsklasse des Ersatzbaums
Ersatzbäume und gefällte Bäume müssen zu der gleichen Wuchsklasse gehören. Sie können also keinen hochwüchsigen Baum mit einem Strauch ersetzen. Man unterscheidet nach der Wuchsendhöhe der Bäume drei Wuchsklassen.
Klasse I: Wuchsendhöhe unter 10 m
Klasse II: Wuchsendhöhe von 10 bis 20 m
Klasse III: Wuchsendhöhe über 20 m
Baumart des Ersatzbaums
Regional einheimische Baumarten haben den Vorzug! Aber auch diese Regel kann je nach Gehölzschutzsatzung anders ausgelegt werden. Bei Venovi finden Sie Linden, Kiefern, Eichen und Hainbuchen, die zu den einheimischen Baumarten gehören.
Laub- oder Nadelbäume
Die Gehölzart des zu fällenden Baumes bestimmt die Gehölzart des Ersatzbaumes. Eine gefällte Tanne kann nicht einfach mit einem Kastanienbaum ersetzt werden.
Stammumfang
Auch in Bezug auf das Lebensalter gibt es Vorgaben. Ein kleines zweijähriges Baumschulbäumchen braucht Jahrzehnte, um einen beachtlichen Stammumfang zu erreichen. Darum sind die Mindeststammumfänge für Ersatzbäume häufig vorgeschrieben. Auf diese Weise wird erreicht, dass der Ersatzbaum in kurzer Zeit einen vergleichbaren ökologischen Ersatz bietet.
Welche Ersatzbäume finden Sie bei Venovi?
Ihr favorisierter Ersatzbaum muss also vorgeschriebene Kriterien erfüllen. Venovi bietet Ihnen eine interessante Auswahl an Hochstammbäumen an, die sich für eine Ausgleichspflanzung auf Ihrem Hausgrundstück eignen. Der große Vorzug des Baumschulsortiments von Venovi ist, das Sie Bäume aus vier Größenkategorien auswählen können.
Baumhöhen und Stammumfang der Bäume bei Venovi:
Höhe 225 bis 275 cm & Stammumfang 6 bis 10 cm
Höhe 275 bis 375 cm & Stammumfang 10 bis 14 cm
Höhe 375 bis 450 cm & Stammumfang 14 bis 18 cm
Höhe 450 bis 550 cm & Stammumfang 18 bis 22 cm
Fragen zu den Ersatzbäumen
Bei den Ausgleichspflanzungen geht es nicht nur um Ersatzbäume! Neben Hochstammbäumen können auch mehrstämmige Bäume, Großsträucher ab 3,00 m Höhe sowie frei wachsende Hecken ab 10,00 m Länge unter die Bestimmungen der Ersatzpflanzung fallen.
Haben Sie Fragen zur Auswahl eines Ersatzbaumes? Lassen Sie uns wissen, welche Anforderungen Sie haben und wir unterstützen Sie bei der Auswahl.